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Bei internationalen Umzügen in so genannte Drittstaaten (nicht EU-Länder) ist die Zollabwicklung eine der größten Herausforderungen. Durch unterschiedliche Abkommen und standardisierte Verfahren, von Staat zu Staat wechselnde Meldepflichten und Ausfuhrbestimmungen kann schon die korrekte Erstellung einer Fracht- bzw. Packliste für einen internationalen Umzug eine Herausforderung darstellen. Wir von KRUMPF übernehmen diese teils hochkomplexen administrativen Aufgaben der Zollabwicklung für unsere Kunden bei einem Umzug international zu 100%. Zudem kümmern wir uns um die sich daraus ergebenden zusätzlichen Transport- und Lageranforderungen, etwa die Zwischenlagerung des Umzugsgutes bis zum tatsächlichen Transportbeginn.

Fragen, die sich vor einem Umzug ins EU-Ausland stellen

  • Was darf ich aus meinem derzeitigen Wohnsitz aus- und am neuen Wohnsitz einführen?
  • Welche Mengen bzw. Stückzahlen dürfen maximal aus- und eingeführt werden?
  • Muss ich Gegenstände verzollen oder versteuern?
  • Wie deklariere ich meine Güter korrekt?

Spedition mit Zollabwicklung in unterschiedlichen Szenarien

Für die Zollabwicklungen an der EU-Außengrenze gibt es EU-weite Regelungen. Dabei müssen neben den europäischen Standards auch die Bestimmungen und Anforderungen des Bestimmungslandes beachtet werden. Je nach Bestimmungsland und Status müssen bei Einfuhr bestimmter Güter Zoll gezahlt, Genehmigungen eingeholt oder Verbote beachtet werden. Hier gelten für Umzüge – also den Transport von Gütern, die nicht für den Handel vorgesehen sind und im Bestimmungsland nicht größerem Umfang verkauft werden – noch einmal andere Bestimmungen als für Handelsgüter.

Eventuelle Ausfuhrbeschränkungen oder aufgrund von Sanktionen bestehende Verbote gelten aber trotzdem, auch wenn dies in den allermeisten Fällen bei Umzügen keine Rolle spielen sollte. Von diesen allgemeinen Voraussetzungen abgesehen, hat die EU zusätzlich besondere Abkommen mit manchen Drittstaaten geschlossen. Die Aus- und Einfuhr von Gütern wird dadurch standardisiert und somit vereinfacht, wie z.B. in der Schweiz, die mitten in der EU liegt, selbst aber kein Teil des Staatenbundes ist. Ähnliches gilt für die Türkei oder Großbritannien, das seit 2020 nicht mehr Teil der Europäischen Union ist.

Zollabwicklung innerhalb der EU

Innerhalb der EU fallen aufgrund des gemeinsamen Binnenmarktes und der Freizügigkeit keine Zollformalitäten an. Dies macht einen internationalen Umzug innerhalb der EU deutlich einfacher als bei einem Umzug in ein Drittland.

Zollabwicklung für den Transit durch eine Zollzone

Schon bei Transporten innerhalb der EU kann es dazu kommen, dass Zollformalitäten für den Transit durch eine Nicht-EU-Zollzone erledigt werden müssen. Der häufigste Fall ist hierbei der Transport von Gütern aus der EU durch die Schweiz und wieder in die EU. Ähnliches gilt aber auch für internationale Umzüge in Drittstaaten, wenn die transportierten Güter unterschiedliche Zollgebiete passieren.

Spedition mit Zollabwicklung: Wer ist für die Verzollung zuständig?

Für die Verzollung ist immer das exportierende Unternehmen oder die exportierende Privatperson zuständig. Die transportierenden Speditionen haben allerdings die Pflicht, die Korrektheit der Angaben des Exporteurs zu überprüfen, da sie sich ansonsten im Falle von falschen Deklarationen oder anderen Verstößen gegen geltende Zollregelungen mit strafbar machen. Privatpersonen und Unternehmen können die Erledigung der Zollabwicklung aber an einen so genannten Zollagenten übergeben, einen Spezialisten, der sich mit den Zollbestimmungen und Vorschriften bei Einfuhr und Transit auskennt. Als Kunde für einen Umzug international stehen wir Ihnen mit Rat und Tat -zur Seite und kümmern uns um die Erstellung der Packliste und alle anderen notwendigen Aufgaben bei der Zollabwicklung.

Was ist ein Zolllager?

Transport KRUMPF GmbH betreibt ein zollamtlich zugelassenes Verwahrlager sowie ein privates Zolllager.

Im Zolllagerverfahren können Güter aus Drittländern (Nicht-Unionswaren) im Import- oder Transitverkehr unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörde zugelassenen Räumlichkeiten gelagert werden

Private Zolllager dienen der Lagerung von Waren durch den Bewilligungsinhaber, es können somit z.B. durch einen Spediteur Waren anderer Eigentümer in ein ihm bewilligtes Zolllager übergeführt werden.

Verwahrungslager: Das Zolllager kann auch für die Lagerung von vorübergehend verwahrter Waren bis zu 90 Tage genutzt werden. Eine Überführung in das Zolllagerverfahren findet dabei nicht statt.