Unsere Leistungen

  1. Beauftragung Dritter

Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzugs heranziehen.

  1. Zusätzliche Leistungen

Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluss erweitert wird.

  1. Beiladungstransport

Der Umzug darf auch als Beiladungstransport durchgeführt werden.

  1. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar.

  1. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einem Dritten Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diesen an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an den Möbelspediteur zu zahlen.

  1. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, wie z. B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- und Radiogeräten, HIFI-Geräten, EDV-Anlagen etc., fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet.

  1. Elektro- und Installationsarbeiten

Die Leute des Möbelspediteurs sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-und Dübelarbeiten oder sonstigen Installationen berechtigt.

  1. Handwerkervermittlung

Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet der Möbelspediteur nur für sorgfältige Auswahl.

  1. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Möbelspediteurs ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

  1. Abtretung

Der Möbelspediteur ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

  1. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Leute des Möbelspediteurs hat der Letztere nicht zu verantworten.

 

  1. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Absender verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

  1. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig und in bar oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen.

Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten.

Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt, das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 HGB findet entsprechende Anwendung.

  1. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Bedingungen KRUMPF Lager (ABKL). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

  1. Rücktritt und Kündigung

Beim Umzug handelt es sich um eine Dienstleistung im Sinne von § 312 g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB. Es besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 355 BGB. Der Absender kann den Umzugsvertrag jederzeit kündigen. Bei solcher Kündigung kann der Möbelspediteur, sofern die Kündigung auf Gründen beruht, die nicht seinem Risikobereich zuzurechnen sind, entweder

    • die vereinbarte Fracht, das etwaige Standgeld sowie zu ersetzende Aufwendungen verlangen. Auf diesen Betrag wird angerechnet, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder anderweitig erwirbt oder böswillig zu erwerben unterlässt;
    • oder pauschal ein Drittel der vereinbarten Fracht verlangen.
  1. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

  1. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

  1. Datenschutz

Der Möbelspediteur verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Eine Weitergabe der Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Auftrages und vollständiger Bezahlung werden die Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften gelöscht.

Beachten Sie hierzu auch weitere Datenschutzhinweise. 

  1. AMÖ-Einigungsstelle

19.1.     Im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit Verbrauchern aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, die nicht im Verhältnis der Vertragspartner bereinigt werden können, steht dem Verbraucher im Beschwerdefall der Weg zur AMÖ-Einigungsstelle offen. Diese ist eingerichtet beim

Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V.

Schulstraße 53, 65795 Hattersheim

Tel.: 06190 989813 | Fax: 06190 989820

E-Mail: info@amoe.de

Internet:www.amoe.de

Die AMÖ-Einigungsstelle kann von Verbrauchern angerufen werden, um den Streit nach der Verfahrensordnung der AMÖ-Einigungsstelle in der zum Zeitpunkt der Einleitung des Einigungsverfahrens gültigen Fassung ganz oder teilweise, vorläufig    oder endgültig zu bereinigen. Der Schlichtungsspruch ist für den AMÖ-Spediteur bindend, sofern der Beschwerdegegenstand nach dem Gerichtsverfassungsgesetz der Zuständigkeit der Amtsgerichte zugewiesen ist.

19.2.     Der Antrag auf Eröffnung des Einigungsverfahrens ist in Textform zu stellen.

19.3.     Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos.